Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /home/httpd/vhosts/lalecheleague.ch/elternzeitschrift.org/libraries/cms/application/cms.php on line 464 2014/04 Stillen bei Berufstätigkeit
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Muttermilch in der Kinderkrippe oder bei der Tagesmutter? Aber ja doch! Mit ein bisschen Organisation und unter Einhaltung einiger Regeln ist das kein Problem.

Am 30. April 2014 hat der Schweizer Bundesrat das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz angenommen. Damit werden ab dem ersten Juni 2014 Stillzeiten bei berufstätigen Müttern in der Schweiz als zu bezahlende Arbeitszeit bewertet – und zwar unabhängig davon, ob die Mutter an ihrem Arbeitsplatz stillt oder diesen zum Stillen verlässt. Bis zum ersten Geburtstag des Kindes werden bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu vier Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als vier Stunden mindestens 60 Minuten und bei mehr als sieben Stunden mindestens 90 Minuten Stillzeit als bezahlte Arbeitszeit angerechnet.

Dass nun auch Frauen in der Schweiz – wie es etwa in Deutschland oder Österreich bereits der Fall ist – Anspruch auf bezahlte Stillpausen haben, ist ein wichtiger Punkt zur Stillförderung. Doch nicht nur die Frauen und ihre Kinder profitieren von dieser Neuregelung, sondern auch die Arbeitgeber: Stillkinder sind im Durchschnitt weniger krank. Das bedeutet weniger Fehlzeiten der Arbeitnehmerinnen.

Stillen und Berufstätigkeit bedeutet in vielen Fällen auch, dass das Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird. Vielfach wird den Müttern dann gesagt, dass es einfacher wäre, ihr Kind für die Dauer der Betreuungszeiten an andere Nahrung zu gewöhnen. Dabei sind Abpumpen und Bereitstellen der Muttermilch und der Umgang mit der abgepumpten Muttermilch für die Betreuungsperson gar nicht so schwierig, wie oft angenommen.

Wichtig ist, dass die Muttermilch unter Beachtung von guter Hygiene gewonnen und aufbewahrt wird. Tipps und Anleitung zum erfolgreichen Gewinnen von Muttermilch mit einer Milchpumpe oder mit der Hand, kann jede Mutter bei einer Stillberaterin oder Hebamme erhalten. Nach dem Abpumpen wird die Muttermilch in sauberen, fest verschliessbaren Behältern aufbewahrt, die mit dem Namen des Kindes und dem Zeitpunkt des Abpumpens beschriftet werden. Es ist günstig, immer etwa die Menge an Milch in eine Flasche zu füllen, die das Kind erfahrungsgemäss bei einer Mahlzeit trinkt. Anschliessend sollte die Milch gekühlt und gegebenenfalls (wenn absehbar ist, dass die Lagerzeit 72 Stunden überschreiten wird) eingefroren werden. Beim Transport der Milch sollte eine lückenlose Kühlkette gewährleistet sein (stehender Transport der Milchflaschen in einer Kühltasche mit Kühl-Akkus).

Die Betreuungsperson oder -einrichtung lagert die Milch bis zum Verbrauch entweder im Kühlschrank (unter 5° C) oder in einem geeigneten Tiefkühler. Gefrorene Muttermilch kann im Kühlschrank oder unter fliessendem warmem Wasser aufgetaut werden und unmittelbar vor dem Verfüttern auf Zimmer- oder Körpertemperatur (je nach Vorliebe des Kindes) im Flaschenwärmer, mit Warmluft oder unter fliessendem warmem Wasser erwärmt werden. Zum Auftauen oder Erwärmen von Muttermilch ist weder die Verwendung einer Mikrowelle, noch die eines Wasserbades geeignet. Die erwärmte Milch wird sofort gefüttert und nicht länger aufbewahrt. Reste einer einmal erwärmten Muttermilchmahlzeit dürfen nicht erneut erwärmt werden, sondern müssen weggegossen werden.

Detaillierte Erklärungen und Hinweise zu diesem Thema geben die neu herausgebrachten Merkblätter des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin
«Meine Muttermilch für mein Kind in der Kita oder Tagespflege – Merkblatt für Eltern»1 und
«Hinweise zum Umgang mit Muttermilch in der Kita oder Tagespflege – Merkblatt für die Kita und Tagespflege»2.

Denise Both